







Einreisebestimmungen für Sprachreiseprogramme
Folgende Bestimmungen gelten, wenn Sie einen Sprachkurs absolvieren.
Für die Teilnahme an Praktikumsprogrammen gelten ggf. andere Regelungen. [mehr]
Europa
EU-Bürger benötigen für alle Kurse in Europa nur einen gültigen Personalausweis/Reisepass.
Kanada
Deutsche Staatsbürger können sich bis zu sechs Monate ohne Visum mit einem gültigen Reisepass in Kanada aufhalten, um dort einen Sprachkurs zu machen. Für längere Aufenthalte ist ein Studentenvisum erforderlich, das vor Reiseantritt in Deutschland beantragt werden muss.
USA
Für die Intensivsprachkurse (ab 20 UStd. pro Woche) in den USA benötigen Sie einen gültigen, maschinenlesbaren Reisepass und ein Studentenvisum, das Sie persönlich beim Konsulat der USA in Berlin oder Frankfurt beantragen müssen. Die Antragsgebühr beträgt z. Zt. ca. 131 USD. Alle Antragssteller für ein Studentenvisum müssen zusätzlich eine sogenannte "Sevis I-901" Einschreibegebühr in Höhe z. Zt. 200 USD direkt an die zuständige US-Behörde entrichten. Mit der Buchungsbestätigung erhalten Sie alle Unterlagen, die für Ihren Visumsantrag erforderlich sind. Aufgrund der Vorlaufzeiten sollten Anmeldungen für alle visumspflichtigen Kurse drei Monate vor Kursbeginn bei uns vorliegen.
Für die Standardkurse (mit weniger als 20 UStd. pro Woche) sowie die Schülersprachreisen genügt für EU-Bürger weiterhin ein gültiger, maschinenlesbarer Reisepass ohne Visum.
Alle USA-Reisende ohne (Studenten-)Visum müssen sich zur Einreise in die Vereinigten Staaten bis spätestens 72 Stunden vor Abflug über das Online-System ESTA (Electronic System for Travel Authorization) registrieren. Die Internet-Adresse dafür lautet: https://esta.cbp.dhs.gov/esta/esta.html.
Seit dem 08.09.2010 ist auch diese Registrierung kostenpflichtig – es werden 14 USD fällig. Die Gebühr sollte per Kreditkarte bezahlt werden; akzeptiert werden Master, Visa und American Express. Die Registrierung ist für 2 Jahre gültig. Die Angaben entsprechen dem Einreiseformular I94W, das Sie bislang im Flugzeug erhalten haben. Die Registrierung kann auch von einer dritten Person vorgenommen werden. Sollten sich Ihre persönlichen Daten und/oder Ihr Reiseziel innerhalb der USA im Zeitraum zwischen Ihrer Registrierung und Ihrem Abflug ändern, müssen Sie Ihre neuen Daten vor Einreise aktualisieren.
Australien
Für alle Sprachkurse bis zwölf Wochen Dauer in Australien wird ein sogenanntes ETA-Visum benötigt. Dieses elektronische Visum wird üblicherweise vom Reisebüro beantragt, das auch den Flug bucht. Die ausgedruckte ETA-Bestätigung zeigen Sie bei der Einreise zusammen mit Ihrem Reisepass vor. Für längere Kurse ist in der Regel ein Working Holiday Visa oder ein Studentenvisum zu beantragen.
Neuseeland
Zur Einreise nach Neuseeland für einen Sprachkurs bis drei Monate Dauer benötigen Sie einen gültigen Reisepass, der mindestens noch drei Monate nach Ausreise gültig sein muss. Für längere Aufenthalte ist ein Touristenvisum erforderlich, welches auch im Land beantragt werden kann.
Südafrika
Für Sprachkurse (und Praktika) in Südafrika genügt der gültige Reisepass, der bei Ausreise noch mindestens 30 Tage gültig sein muß. Bleiben Sie länger als 90 Tage im Land, muss vor Ort die Verlängerung beantragt werden.
Russland
EU-Bürger benötigen ein Visum für die Sprachkurse in Moskau.

















